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In: Internet und Gesellschaft
Competent adult internet users voluntarily disclose vast amounts of personal data. As such disclosure can cause great harm, governments may feel that through minor interventions they can protect their citizens from disclosure that is not in the latters' best interest. However, such actions can infringe upon the rights of the users' and of the data collectors', and are only licit when justified. Neither the German nor the US government has the duty or the power to coerce the privacy choices of competent adult users for the sole purpose of protecting them against dangers caused by themselves. Instead, it is suggested that governments should focus on limiting specific harmful disclosure.
In: GRUR international: Journal of European and International IP Law, Band 70, Heft 3, S. 245-249
ISSN: 2632-8550
In: Internet und Gesellschaft 2
Internetnutzer geben vielfältige eigene Daten im Internet preis. Angesichts zahlreicher Gefahren einer solchen informationellen Preisgabe kann gerade bei besonders sensiblen Daten oder wenig selbstbestimmten Preisgabesituationen ein rechtspolitisches Bedürfnis bestehen, Nutzern Privatheit wider Willen aufzuerlegen. Soweit damit in Nutzerrechte und Rechte der verantwortlichen Stellen eingegriffen wird, bedarf dies in Deutschland und den USA der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung.Verfassungsdogmatisch verkürzt und an der tatsächlichen Bedrohungslage vorbeigehend wäre es, informationelle Preisgabe nur um des Schutzes der selbstbestimmt Preisgebenden willen zu verhindern. Stattdessen zeigt die Autorin einen rechtspolitischen Weg auf, einer Preisgabe dann entgegenzuwirken, wenn von ihr gravierende Bedrohungen ausgehen. In allen anderen Fällen muss der freiheitlich-demokratische Staat darauf vertrauen, dass selbstbestimmt handelnde Bürger ihre Freiheiten ohne staatliche Einflussnahme eigenverantwortlich nutzen können.Die Arbeit wurde mit dem Wissenschaftspreis der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik 2015 und dem Wissenschaftspreis der Universität Passau 2016 ausgezeichnet.
Competent adult internet users voluntarily disclose vast amounts of personal data. As such disclosure can cause great harm, governments may feel that through minor interventions they can protect their citizens from disclosure that is not in the latters' best interest. However, such actions can infringe upon the rights of the users' and of the data collectors', and are only licit when justified. Neither the German nor the US government has the duty or the power to coerce the privacy choices of competent adult users for the sole purpose of protecting them against dangers caused by themselves. Instead, it is suggested that governments should focus on limiting specific harmful disclosure.
BASE
SSRN
In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 57, Heft 2, S. 212-220
ISSN: 2366-6757
Die Diskussion um die Filter Bubble und möglichen Regulierungsbedarf ist mit Blick auf den Entwurf des EU Digitalen Dienste Gesetzes verstärkt zu führen. Der Begriff der Filter Bubble beschreibt ein Phänomen, das dadurch entsteht, dass Plattformen wie Google den Nutzern mittels Algorithmen personalisierte Inhalte anzeigen. Diese Filterung führt zur Schaffung eines eigenen Informationsuniversums für jeden Nutzer, welches auch als "Filter Bubble" bezeichnet wird. Dies beeinträchtigt den Erkenntnisprozess und kann folglich zu Gefahren für die Demokratie führen, die Regulierungsbedarf hervorrufen können.
SSRN